Sonderabschreibung photovoltaik Mit der Photovoltaik Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EstG. 1 Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der Photovoltaikanlage sowie in den folgenden 4 Jahren ist eine Sonderabschreibung von bis zu 2 Die Möglichkeit zu Abschreibungen und Sonderabschreibungen für PV-Anlagen, die von der Einkommensteuer befreit sind, gibt es nicht. 3 Ist eine Investition in eine Fotovoltaikanlage ernsthaft geplant, können bereits bis zu 3 Jahre vor der Anschaffung der Anlage bis zu 40 % (bzw. 50 % ab ). 4 Grundsätzlich ist eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren möglich (dabei gelten die Voraussetzungen des §7g EstG), was Deine Steuerlast mindert. Für Betreiber einer gewöhnlichen, kleineren PV-Anlage war das allerdings letztmals möglich, solange. 5 Als zusätzlichen Investitionsanreiz hat der Gesetzgeber neben der regulären Abschreibung die Möglichkeit einer Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG geschaffen. Damit können kleinere Betriebe, wie der Betrieb einer üblichen Fotovoltaikanlage, zusätzlich bis zu 20 % der AK/HK für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in. 6 So sollen PV-Anlagen rückwirkend zum nicht mehr für die Einkommensteuer relevant sein, ab 1. Januar gilt für den Kauf von PV-Anlagen und Batteriespeichern zusätzlich ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Der untenstehende Text verliert dadurch seine Gültigkeit. 7 Eine Abschlagszahlung ist üblich und steuerlich nicht schädlich. Ihnen werden in der Abschlagsrechnung in wohl noch 19 % Umsatzsteuer berechnet werden. Doch mit der Schlussrechnung in erfolgt eine Bereinigung, indem die Umsatzsteuer für die gesamte Leistung auf 0 % gestellt werden wird. 8 Bei der Sonderabschreibung hingegen können kleine und mittlere Unternehmen insgesamt 20 Prozent der Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage auf einen Zeitraum von vier Jahren als Abschreibungen verteilen. Dabei kann die Verteilung. 9 Auch ein Vermieter der nur umsatzsteuerfreie Vermietungsleistungen erzielt, muss für die PV-Anlage keine Bauabzugsteuer beachten, wenn die Kosten der PV-Anlage (und andere Baukosten) ,00 EUR im Jahr nicht überschreiten. Diese ungleiche Behandlung hält die BStBK für kritisch. Fragen der BStBK zur Gewerbesteuer (gekürzt). sonderabschreibung pv-anlage 7g 10 sonderabschreibung pv-anlage 2023 12