Kündigung vor ende elternzeit durch arbeitnehmer Arbeitnehmerseitige Kündigung während der Elternzeit . 1 Während der Elternzeit kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nur in Ausnahmefällen kündigen. Denn Sie sind in besonderer Weise vor Kündigungen geschützt. 2 Ja, Arbeitnehmer können auch während der Elternzeit kündigen. Es muss jedoch eine Dreimonatsfrist eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn sich beide Parteien. 3 Auch vor Beginn der Elternzeit ist eine Kündigung nicht möglich. Zumindest bezieht sich der Kündigungsschutz in diesem Fall auf eine Frist von acht Wochen. 4 Jedoch gilt während der Elternzeit eine Sonderregel: Will der Arbeitnehmer in Elternzeit das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit kündigen, so kann er dies nur nach § 19 BEEG; d. h. er hat stets die für ihn einseitig zwingende Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten, unabhängig davon, ob die für sein Arbeitsverhältnis sonst. 5 Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und nach der Geburt unterliegt zunächst einmal allen Beschränkungen des allgemeinen Kündigungsschutzes, vor allem des Kündigungsschutzgesetzes. Darüber hinaus werden solche Arbeitnehmerinnen durch ein sehr weitgehendes Kündigungsverbot geschützt. 6 OHNE Zustimmung des Arbeitgebers: Nur in diesem Fall bist du von dir aus berechtigt, deine Elternzeit vorzeitig zu beenden. Und zwar ohne, dass dein Arbeitgeber zustimmen muss. Beenden kannst du sie zu dem Tag, bevor dein neuer Mutterschutz beginnt. Keine Sorge: Bleibt noch Elternzeit übrig, kannst du diese zu einem späteren Zeitpunkt nehmen. 7 Es ist ein so genanntes Sonderkündigungsrecht. Wird zum Ende der Elternzeit gekündigt - das ist der Fall des § 19 allein -, ist die Frist von drei Monaten für den Arbeitnehmer einseitig zwingend. § 19 begründet und begrenzt das Arbeitnehmerrecht zur Kündigung allein dann, wenn diese zum Ende der Elternzeit wirksam werden soll. 8 Liegen etwa besondere persönliche Gründe vor, weswegen ein Arbeitgeber zur (außerordentlichen) Kündigung berechtigt ist, kann durchaus auch eine Kündigung während oder vor der Elternzeit berechtigt sein. Hierfür sieht das einschlägige BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) ein besonderes Verfahren vor. 9 Sie können während der Elternzeit schriftlich und ohne Begründung kündigen. Für die gewöhnliche Kündigung können Sie in Ihrem Schreiben erwähnen, dass Sie ordentlich und fristgerecht kündigen und deutlich machen, dass Sie zum Ende der Elternzeit kündigen. Ferner können Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern. kündigung während teilzeit in elternzeit durch arbeitnehmer 10