Nullsteuersatz pv anlage zählerschrank

Frankfurt/Main. 1 › detail › news › detail › pv-anlagen-nullsteuersatz-auch-bei-z. 2 für PV Anlagen ist auch Neuland für ihn. Selbst sein Steuerberater kann ihm bisher nichts dazu sagen wie das mit dem Zählerkasten ist. 3 Beim Zählerschrank geht das BMF derzeit davon aus, dass dieser grundsätzlich nicht dem Nullsteuersatz unterliegt (vgl. Abschn. Abs. 9 S. 4. 4 Der Nullsteuersatz findet keine Anwendung auf den Teil des Entgelts, der auf eigenständige Serviceleistungen entfällt wie z. B. Wartungsarbeiten, die Einholung von behördlichen Genehmigungen oder; die Versicherung der Photovoltaikanlage mit einer Haftpflicht- und Vermögensschadens-Versicherung. 5 Auch die Installation einer dem Grunde nach begünstigten Anlage unterliegt ab dem dem neuen Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Dazu gehören alle photovoltaikanlagenspezifischen Arbeiten, die ausschließlich dazu dienen, die Anlage sicher zu betreiben (z. B. Elektroarbeiten). 6 Der ZVEH hatte sich schon sehr früh dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich des Nullsteuersatzes nicht zu eng zu fassen und so beispielsweise auch Zählerschrank-Erweiterungen, sofern sie im Rahmen der Installation einer PV-Anlage nötig werden, einzubeziehen und mit dem Nullsteuersatz zu belegen. 7 Der Nullsteuersatz gilt für die Anschaffung und Installation der Anlage und wesentlicher Komponenten – nicht für die Lieferung von Strom, den die Anlage erzeugt. Stromlieferungen sind weiterhin mit 19 Prozent Umsatzsteuer abzurechnen, falls der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist. 8 Januar u. a. dann keine Umsatzsteuer mehr anfällt, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z. B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher. 9 Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben den zum 1. Januar in Kraft getretenen Nullsteuersatz für bestimmte PV-Anlagen in wesentlichen Bereichen erläutert und damit offene Fragen der Branche beantwortet. Der ZVEH war früh eingebunden und konnte erreichen, dass notwendige Erweiterungen von Zählerschränken in bestimmten Fällen in die Nullsteuer-Regelung. entnahme modell pv 10 unentgeltliche wertabgabe einer pv-anlage nach 3 abs 1b nr 1 ustg 12